Häufig gestellte Fragen rund um die Taufe
Grundsätzlich kann jeder Mensch die Taufe empfangen, der noch nicht getauft ist. Eine Wiederholung der Taufe ist nicht möglich. Die gültig gespendete Taufe schafft eine Verbindung mit Gott, die nicht aufhebbar ist. Sie geht weder durch schwere Verfehlungen, Glau-bensverlust oder einen Kirchenaustritt verloren, weil Gott treu ist. Bildlich gesprochen verleiht die Taufe ein unauslöschliches Präge-mal. Daher kann sie auch dann nicht erneut gespendet werden, wenn jemand einen Wechsel seiner Kirchenzugehörigkeit vornimmt.
Damit eine Taufe als gültig angesehen werden kann, ist zunächst erforderlich, dass der Spender die Absicht hat, eine wirkliche Taufe spenden zu wollen. Die Taufe selbst ist durch Übergießen mit oder Untertauchen in Wasser und unter Sprechen der trinitarischen Formel („Ich taufe dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes“) zu spenden.
Aus Sicht der katholischen Kirche taufen folgende nichtkatholische Kirchen und Gemeinschaften gültig: orthodoxe, altkatholische, evangelisch-lutherische und reformatorische Kirchen, evangelische Gliedkirchen der Union, anglikanische Kirchen, Mennoniten, Herrn-huter Gemeinde, Siebenten-Tags-Adventisten, Baptisten. Bei einigen Freikirchen und neuapostolischen Gemeinden ist im Einzelfall zu prüfen, wie getauft wurde.
Ein Taufpate hilft den Eltern und trägt Mitverantwortung dafür, den Täufling in die Gemeinschaft der Kirche einzuführen und im katholi-schen Glauben zu erziehen.
Ein häufiges Missverständnis ist, dass ein Taufpate vor allem zu-ständig sei für besondere Geschenke an Feiertagen und persönlichen Festen des Täuflings. Dies darf natürlich so sein, ist aber nicht Inhalt des Taufpatenamtes.
Mit dem Taufpatenamt ist ebenfalls nicht verbunden, Ersatzeltern für den Täufling im Falle des Todes der leiblichen Eltern zu sein. Die Vormundschaft für verwaiste Kinder regelt das Vormund-schaftsgericht bzw. eine notariell verfasste Erklärung der Eltern.
Da das Taufpatenamt ein bekenntnisgebundenes Amt ist, muss der Pate katholisch sein und sich auch in seiner Lebensgestaltung im Einklang mit der katholischen Kirche befinden. Darüber hinaus ist ein Mindestalter von 16 Jahren festgesetzt, von dem der Pfarrer aber im begründeten Einzelfall eine Ausnahme machen kann (z.B. wenn der Pate die übrigen Voraussetzungen erfüllt und aktives Mitglied der Gemeinde ist). Weil die Aufgabe des Taufpaten die religiöse Erziehung des Täuflings ist, sollte er das Sakrament der Firmung sowie der hl. Kommunion bereits empfangen haben. Ein noch nicht gefirmter Katholik kann als Taufpate zugelassen wer-den, wenn er den späteren Empfang der Firmung nicht ausschließt bzw. erwägt. Die Eltern des Täuflings können nicht gleichzeitig Taufpaten sein.
Vorgesehen sind ein Pate oder eine Patin oder auch ein Pate und eine Patin. Dahinter steht der Gedanke der geistlichen Elternschaft.
Bei fehlenden Voraussetzungen können sie das Amt nicht über-nehmen. Dennoch steht es den Eltern natürlich frei, diese Perso-nen mit einer besonderen Mitsorge für ihr Kind zu betrauen. Dies kann dadurch eine Würdigung erfahren, dass im Taufgespräch dieses Anliegen der Eltern angemessen besprochen und unter-stützt wird und der Taufspender diese Personen bei der Tauffeier in besonderer Weise anspricht.
Nur ein der orthodoxen Kirche angehörender Christ kann ebenfalls als Taufpate zugelassen werden, jedoch nur gemeinsam mit einem katholischen Taufpaten. Orthodoxe und katholische Kirchen haben eine große Nähe zueinander, was in der gegenseitigen Zulassung zu einigen Sakramenten seinen besonderen Ausdruck findet.
Ein Taufzeuge ist kein Beweiszeuge wie z. B. ein Trauzeuge, der lediglich den Vorgang der Eheschließung bezeugen können soll. Ein Taufzeuge soll dem Täufling gegenüber ein Zeugnis christ-lichen Lebens geben. Dies können auch Personen, die gültig getauft sind und einer nichtkatholischen christlichen Kirche, z. B. der ev.-luth. Kirche, angehören und nicht ausgetreten sind. Da ein katholischer Täufling jedoch katholisch erzogen werden soll, kann der nichtkatholische Taufzeuge seine Aufgabe nur zusammen mit einem katholischen Paten erfüllen.
Zur religiösen Erziehung gehört auch, dem Täufling zu vermitteln, dass es gut ist, in der Gemeinschaft der Kirche zu sein. Ein aus der Kirche ausgetretener Katholik kann dies nicht leisten und daher nicht Taufpate werden. Auch der nichtkatholische Taufzeuge, der ein Zeugnis christlichen Lebens gibt, zu dem auch die Kirchengliedschaft gehört, muss seiner Kirche bzw. Gemeinschaft angehören.
Eine nicht getaufte Person kann weder Taufpate noch Taufzeuge sein, da sie weder die katholische Erziehung unterstützen noch ein Zeugnis christlichen Lebens geben kann. Dies wäre schlichtweg eine Überforderung.
Wenn beide Eltern ungetauft oder aus der Kirche ausgetreten sind und dennoch um die Taufe ihres Kindes bitten, ist im Taufgespräch zu klären, ob dieser Bitte eine religiöse Motivation zugrunde liegt. Ist das der Fall, kann eine katholische Person, die sich im unmittelbaren Lebensumfeld des Kindes/der Familie befindet, anstelle der Eltern die religiöse Erziehung des Täuflings übernehmen. Es bietet sich an, dass diese Person dann auch das Taufpatenamt übernimmt. Sollte keine Hoffnung bestehen, dass sich jemand um die religiöse Erziehung des Kindes bemüht, kann die Taufe aufgeschoben werden. Abgelehnt werden kann sie nicht.
Es kommt vor, dass Taufpaten ihre Aufgaben nicht oder nicht mehr erfüllen oder Eltern sich mit ihnen überworfen haben. Dann wird nicht selten die Bitte geäußert, den Paten im Taufbuch zu streichen und durch einen neuen Paten zu ersetzen. Eine solche Bitte muss abgelehnt werden. Einerseits ist das Taufbuch eine amtliche und als solche auch im staatlichen Bereich anerkannte Urkunde, die die Umstände zum Zeitpunkt der Taufe belegt, so dass keine Strei-chungen vorgenommen werden dürfen. Andererseits kann ein Pate nicht durch einen anderen Paten ersetzt werden, da dieser nicht bei der Taufe seine Bereitschaft zur Übernahme des Patenamtes erklärt hat und nicht als Pate von der Kirche angenommen worden ist. Eine nachträgliche Benennung von Taufpaten ist nicht möglich. In einem solchen Fall kann Eltern empfohlen werden, einen sogenannten Ehrenpaten zu wählen, der bemüht ist, die Aufgaben eines Taufpaten zu übernehmen. Ein Ehrenpate ist aber nicht Taufpate im rechtlichen Sinn.